Anmeldung

Enduro- Intensiv- Lehrgang


Anmeldung zum Enduro-Intensiv-Lehrgang am 15.-17. Juli 2005:

Name:
Vorname:
Geb.-Datum:
Straße:
PLZ:
Ort:
Tel:
Fax:
Email:
Termin:
Motorradtyp:
Begleitpersonen : (150,- € pro Person)
Ich akzeptiere die Lehrgangsbedingungen (siehe Unten):
Ich verpflichte mich mit dem Abschicken dieser Anmeldung, meine Anzahlung in Höhe von 50 € wird innerhalb von 3 Tagen an folgendes Konto:
Sparkasse Trier
BLZ:58550130
KtoNr.:14585319
zu überweisen und den Restbetrag in Höhe von 200 € vor Ort in bar zu entrichten.
Anmerkungen:



Unsere Lehrgangsbedingungen: Gültig ab 01.01.2000
Die Anmeldung wird verbindlich wenn wir Ihnen den Lehrgangstermin bestätigen. Die in unserem Preise enthaltenen Leistungen sind unserer Internetseite zu entnehmen. Für Begleitpersonen ist ein Entgeld von 150 € pro Person zu bezahlen, dieser Preis beinhaltet alle Hotel- und Verpflegungsleitungen, berechtigt jedoch nicht zur Teilnahme am Trainingsbetrieb. Die Übernachtungen erfolgen nur in Mehrbettzimmer und der Veranstalter behält sich das Recht vor den Zimmerpartner selbst zu Benennen. Sollte nach Buchungsschluss eine ungerade Zahl Doppelzimmerbucher gleichen Geschlechts existieren muss der letzte Bucher damit rechnen dass ihm der Einzelzimmerzuschlag nachberechnet wird. Sollte er damit nicht einverstanden sein, kann er stornieren. Der Betreffende wird rechtzeitig benachrichtigt. Änderung und Abweichungen sind dem Veranstalter vorbehalten.
Rücktritt vom einem Lehrgang: Die Anzahlung von 50 € wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten und nicht zurück erstattet. Haftung: Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für gewissenhafte Lehrgangsvorbereitungen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund der gesetzlichen Vorschrift, auf die vom Leistungsträger der erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Unsere Haftung ist jedem Fall gleich aus welchem Grund auf die Höhe des dreifachen Lehrgangspreises beschränkt, wenn 1.ein Schaden des Teilnehmers vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wird, oder 2.soweit wir für einen dem Teilnehmer entstanden Schaden allein wegen verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen. Lehrgangsfotos/Videos zur eigenen Verwendung/Veröffentlichung vorbehalten.
Einhaltung der Vorschriften: Für die Einhaltung der jeweiligen Stvo ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für den Schaden, die Lehrgangsteilnehmer einem anderen Teilnehmer zufügen. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer dem Lehrgangsleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.
Reklamation: Sie können dies bei ihrem Lehrgangsleiter oder bei uns vortragen. Darüber hinaus bitten wir sie Ansprüche gegen uns innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Lehrgangs gelten zu machen.
Sonstiges: Wir behalten uns vor ein Training abzusagen, wenn nicht mind. 5 Teilnehmer daran teilnehmen, oder die Witterungsumstände nicht vertretbar sind, in diesem Falle informieren wir sie sofort und bieten Ihnen einen anderen Termin an, oder erstatten den geleisteten Betrag zurück, weitere Ansprüche entstehen nicht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Lehrgangsvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge; vielmehr verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung am nächsten kommt. Sollte sich der Lehrgangsleiter während eines Lehrgangs verletzen, wird - soweit kein Lehrgangsleiter einspringen kann – der Lehrgang abgebrochen. Die Teilnehmer erhalten für die noch ausstehenden Tage den Preis anteilig rückvergütet. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Da es sich um eine Freiluftveranstaltung handelt, erfolgt bei schlechtem Wetter keine Rückzahlung des Lehrgangspreises. Gerichtsstand ist Trier. Der Lehrgang ist eine Fahrveranstaltung bei der es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ankommt.