Anmeldung
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Enduro-
Intensiv- Lehrgang |
Anmeldung zum Enduro-Intensiv-Lehrgang am 15.-17. Juli 2005:
Unsere Lehrgangsbedingungen: Gültig ab 01.01.2000
Die Anmeldung wird verbindlich wenn wir Ihnen den Lehrgangstermin bestätigen.
Die in unserem Preise enthaltenen Leistungen sind unserer Internetseite zu entnehmen.
Für Begleitpersonen ist ein Entgeld von 150 € pro Person zu bezahlen,
dieser Preis beinhaltet alle Hotel- und Verpflegungsleitungen, berechtigt jedoch
nicht zur Teilnahme am Trainingsbetrieb. Die Übernachtungen erfolgen nur
in Mehrbettzimmer und der Veranstalter behält sich das Recht vor den Zimmerpartner
selbst zu Benennen. Sollte nach Buchungsschluss eine ungerade Zahl Doppelzimmerbucher
gleichen Geschlechts existieren muss der letzte Bucher damit rechnen dass ihm
der Einzelzimmerzuschlag nachberechnet wird. Sollte er damit nicht einverstanden
sein, kann er stornieren. Der Betreffende wird rechtzeitig benachrichtigt. Änderung
und Abweichungen sind dem Veranstalter vorbehalten.
Rücktritt vom einem Lehrgang: Die Anzahlung von 50 € wird als Bearbeitungsgebühr
einbehalten und nicht zurück erstattet. Haftung: Wir haften im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für gewissenhafte Lehrgangsvorbereitungen.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund der
gesetzlichen Vorschrift, auf die vom Leistungsträger der erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt
ist. Unsere Haftung ist jedem Fall gleich aus welchem Grund auf die Höhe
des dreifachen Lehrgangspreises beschränkt, wenn 1.ein Schaden des Teilnehmers
vom Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt
wird, oder 2.soweit wir für einen dem Teilnehmer entstanden Schaden allein
wegen verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Eine Haftung
für Verspätung ist ausgeschlossen. Lehrgangsfotos/Videos zur eigenen
Verwendung/Veröffentlichung vorbehalten.
Einhaltung der Vorschriften: Für die Einhaltung der jeweiligen Stvo ist
jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes
Risiko und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für den Schaden,
die Lehrgangsteilnehmer einem anderen Teilnehmer zufügen. Dies gilt auch
dann, wenn der Teilnehmer dem Lehrgangsleiter folgt. Jeder Teilnehmer hat seine
Fahrweise dem Grundsatz eigener Sicherheit anzupassen.
Reklamation: Sie können dies bei ihrem Lehrgangsleiter oder bei uns vortragen.
Darüber hinaus bitten wir sie Ansprüche gegen uns innerhalb von einem
Monat nach Beendigung des Lehrgangs gelten zu machen.
Sonstiges: Wir behalten uns vor ein Training abzusagen, wenn nicht mind. 5 Teilnehmer
daran teilnehmen, oder die Witterungsumstände nicht vertretbar sind, in
diesem Falle informieren wir sie sofort und bieten Ihnen einen anderen Termin
an, oder erstatten den geleisteten Betrag zurück, weitere Ansprüche
entstehen nicht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Lehrgangsvertrags
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zu Folge; vielmehr verpflichten
sich die Parteien, eine Regelung zu finden, die der ursprünglichen Fassung
am nächsten kommt. Sollte sich der Lehrgangsleiter während eines Lehrgangs
verletzen, wird - soweit kein Lehrgangsleiter einspringen kann – der Lehrgang
abgebrochen. Die Teilnehmer erhalten für die noch ausstehenden Tage den
Preis anteilig rückvergütet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Da es sich um eine Freiluftveranstaltung handelt, erfolgt bei schlechtem Wetter
keine Rückzahlung des Lehrgangspreises. Gerichtsstand ist Trier. Der Lehrgang
ist eine Fahrveranstaltung bei der es nicht auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeit
ankommt.